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1.
Die Frau ist dem Manne untertan. Denn das war schon immer so und soll daher auch
so bleiben. Schliesslich sind Frauen dümmer als Männer und daher bestens für
verantwortungslose Arbeiten im Haushalt und insbesondere in der Küche prädestiniert.
Das Essen muss allerdings schmecken, denn daran erkennt man die Güte einer
Frau. Aus diesem Punkt ergibt sich automatisch Punkt 2.
2.
Die Frau versorgt den Haushalt, während der Mann hart arbeiten geht, um Frau
und Kinder zu versorgen, wobei es vorrangig um die Versorgung der Kinder geht,
die aber der Frau zugeteilt sind, was eine Mitversorgung derselben unumgänglich
macht.
3.
Die Frau hat dem Manne am Abend alle Gefälligkeiten zu erweisen, die sich der
Mann ausbedingt. Schliesslich konnte sie den Tag in Musse verbringen. Das
bisschen Haushalt zählt ja nicht, der Umgang mit den Kindern sowie das Kochen
des Essens fällt ohnehin in die Sparte "Hobby und Freizeitvergnügen".
4.
Der Zeitpunkt der Ausübung der ehelichen Pflichten richtet sich ausschliesslich
nach der Laune des Mannes, da die Frau ohnehin immer bereit ist. Bei der Ausübung
des Koitus ist zu beachten:
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Das Licht hat ausgeschaltet zu sein.
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Jedes Geräusch ist aus Gründen der guten Moral und des Anstandes zu vermeiden.
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Das Lustempfinden sowie die Exekutive des Aktes obliegen dem Manne, die Frau hat
sich ruhig auf dem Rücken liegend still zu verhalten.
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Von oralen Nebensächlichkeiten (Küssen) und albernen Zärtlichkeiten
(Streicheln) ist abzusehen.
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Beim plötzlichen Eintritt von Kindern in den Raum des Ereignisses ist
Stillschweigen zu bewahren und jegliche Aktivität sofort zu unterbrechen.
Schliesslich können Kinder psychische Störungen davontragen, wenn sie
bemerken, dass sich Mutter und Vater lieben. Kinder sollten lieber Krimis und
Horrorfilme schauen, das ist besser für ihre geistige Entwicklung.
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Generell kann gesagt werden, dass der Koitus ausschliesslich dem Zwecke der
Vermehrung dienlich ist und daher nur an den Tagen ausgeübt werden sollte, an
denen es wahrscheinlich ist, die Frau in den Zustand der Trächtigkeit zu
versetzen. An den übrigen Tagen ist von dem verwerflichen und schmutzigen
Treiben abzusehen.
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Der Vollzug des Beischlafes zum reinen Vergnügen widerspricht den Dogmen der
Kirchen sowie den innersten Regeln der Sitte und des guten Anstandes und ist
somit zu unterlassen. Diese Lehre ist an die Kinder weiterzugeben.
5.
Auftreten in der Öffentlichkeit Vor der Hochzeit:
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Vor der Hochzeit ist der Begriff "Liebe" oft anzuwenden. Auch sollte
man das Gerücht verbreiten, bei der bevorstehenden Hochzeit handelte es sich um
eine "Liebeshochzeit". Das macht sich immer gut, wenn auch niemand so
recht weiss, warum. Hinweis: Sollte die Braut zum Zeitpunkt der Hochzeit
aufgrund baldiger Niederkunft über das Aussehen einer prallen Leberwurst verfügen,
ist der Begriff "Liebesheirat" nicht unbedingt empfehlenswert.
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Der künftige Ehepartner ist vor der Hochzeit des öfteren "verliebt"
anzusehen. Nach dem Eheschluss ist diese Mühe nicht mehr erforderlich und verstösst
ausserdem gegen die guten Sitten.
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Turteleien sowie der Austausch von Zärtlichkeiten sind in der Öffentlichkeit
zu unterlassen, da moralisch gefestigte Mitbürger Sympathiebekundungen zweier
Menschen als Todsünde zu betrachten haben.
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In der Verlobungsperiode haben beide Partner in getrennten Betten zu nächtigen.
Dies entspricht den moralischen Grundbegriffen und bereitet zudem auf die Zeit
nach der Hochzeit vor.
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Am Polterabend haben beide Eheleute den Unrat der vorhergegangenen Feierlichkeit
zu beseitigen. Vornehmlich wird hier der weibliche Teil beschäftigt, was eine
harmonische Einstimmung auf die Zeit nach der Hochzeit schafft.
Während der Hochzeit:
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Während der Hochzeitszeremonie ist der Austausch von Blicken zwischen den
Brautleuten zu unterlassen und den Worten des Geistlichen andächtig zu
lauschen, wobei ein gottesfürchtiges Nicken alle 2 Minuten durchaus zu
empfehlen ist.
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Die Brautleute haben sich von den simulierten Tränen der Hochzeitsgäste, die
aus Gründen der moralischen Schicklichkeit derselben vergossen werden, stark
beeindrucken zu lassen.
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Die Worte, die es gegen Ende der Zeremonie nachzusprechen gilt, sind von beiden
Eheleuten tunlichst zu behalten, da sich mehrmalige Bitten um Wiederholung nur
selten positiv auswirken. - Die finale Frage nach der lauteren Absicht des
Zusammenbleibens in guten wie in schlechten Tagen ist nicht wahrheitsgemäss,
sondern mit "Ja" zu beantworten. Hinweis: Das Kreuzen der Finger
hinter dem Rücken oder das Beantworten der Frage mit "'Mal schauen"
zeugt zwar von Ehrlichkeit, wird von den Hochzeitsgästen jedoch zumeist nicht
so gern gesehen.
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Das Küssen der Braut ist dem Bräutigam zu überlassen. Hierbei sollte man
jedoch darauf achten, dass die Kusszeit zwei Sekunden nicht überschreitet. Das
genügt, um echte Zuneigung zu signalisieren, und allein das zählt. Bei längeren
Küssen könnten die Hochzeitsgäste den Verdacht hegen, dass die Brautleute
etwas füreinander übrig hätten, was nun wirklich sehr unangenehm wäre.
Nach
der Hochzeit:
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Nach der Hochzeit ist den Gästen unverzüglich Zugang zu Gratisessen und
Freibier zu gewähren. Der durch lästige Hochzeitszeremonien verursachte
Aufschub muss schliesslich kompensiert werden. Die Schar der Hochzeitsgäste
kann hier in zwei Kategorien unterteilt werden: Leute, die allein wegen der
obligatorischen Fress- und Sauforgie bei der Hochzeit erscheinen und Leute, die
aus reiner Sympathie mit dem Brautpaar an den Festlichkeiten teilnehmen. Die Grösse
letzterer Personengruppe geht erfahrungsgemäss gegen Null.
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Nach der Hochzeit müssen sich die Brautleute nicht mehr küssen und können
unverzüglich mit dem Fremdgehen beginnen.
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Braut und Bräutigam beginnen nun, im Freundeskreis über den Partner zu lästern.
Dies geschieht, damit nicht der Eindruck entsteht, Opfer einer glücklichen Ehe
geworden zu sein. Solche Leute werden gewöhnlich von der Gesellschaft gemieden.
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Die Braut kann ihre Diät nun beenden. Denn mit der Hochzeit sind die Tage
vorbei, an denen man auf Männer einen guten Eindruck machen musste. Die Figur
darf nun unförmig werden, da der Gatte natürlich keinen Wert auf Attraktivität
legt, wenn er mit dem gültigen Scheidungsrecht vertraut ist.
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Nach der Hochzeit gelten die Punkte dieser Übersicht.
6.
Ehestreitigkeiten enden grundsätzlich beim Klingeln eines Besuchers an der
Haustür und werden automatisch in eine dauerhafte harmonische Beziehung
umgewandelt, die erst mit dem Abschied des Besuchers wieder zur Katastrophe
wird.
7.
Aufzucht eines Kleinkindes:
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Die Hege und Pflege des Säuglings ist der Frau zu überlassen. Schliesslich ist
sie aufgrund der zwei zusätzlichen Hirnwindungen, die der Mann ihr voraus hat,
definitiv eher in der Lage, mit dem Geist eines Kleinkindes konform zu gehen.
* Das erste Wort, das der Säugling zu lernen hat, ist "Mama" (bei
antiautoritärer Erziehung entsprechend "Alte"). Nur so kann gewährleistet
werden, dass der Schlaf des richtigen Ehepartners durch kleinkindische Sonderwünsche
einen Interruptus erfährt.
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Das Wickeln des Kleinkindes ist der Frau zu überlassen. Nur so ist sie in der
Lage, einschlägige Vergleiche zwischen dem Inneren einer Windel und der Wahl
ihres Ehepartners zu ziehen.
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Die Fütterung des Kindes ist ebenfalls der Frau zu überlassen, da der Mann
beim Frühstück mit der Lektüre der Bildzeitung beschäftigt zu sein hat.
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Dem Kinde das Sprechen beizubringen, wäre aufgrund der wesentlich höheren
geistigen Leistungsfähigkeit eher Aufgabe des Mannes. Da dieser jedoch durch
seinen geistig überaus anspruchsvollen Beruf (zum Beispiel Kfz-Mechaniker)
allein schon ausgelastet ist, fällt diese Aufgabe der Frau zu.
8.
Fremdgehen - Expertentips für Männer:
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Vor dem Fremdgehen sollte man sich vergewissern, dass die Ehefrau nicht damit
einverstanden ist. Sonst verliert die Tat ihren Reiz und macht nur wenig Spass.
* Zum Fremdgehen empfiehlt es sich nicht unbedingt, die eigene Ehefrau zu
verwenden.
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Mit Supermarktkassiererinnen, Friseusen und Polizistinnen sollte man vom Verkehr
an ihrem Arbeitsplatz absehen.
* Nach dem Fremdgehen hat ein wichtiges Indiz für die Tat (Lippenstift am Sakko, Liebesbrief in der Tasche) der Ehefrau zu deren grösster Freude zuzukommen. Nichts belebt den grauen Ehealltag und den freundlichen Nachbarn mehr, als eine zünftige Szene